Das Immobilien A-Z

Sie kennen einen Begriff nicht?

Kein Problem, hier finden Sie eine Auflistung von verschiedenen in der Immobilienbranche gebräuchlichen Begriffen. Dieser Bereich wird regelmäßig aktualisiert. Wir übernehmen aus rechtlichen Gründen jedoch keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

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Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die den bevorstehenden Eigentumsübergang einer Immobilie sichert. Sie schützt den Käufer vor unautorisierten Verkäufen oder Belastungen der Immobilie durch den Verkäufer. Sobald der Eigentumsübergang erfolgt ist, wird die Vormerkung durch eine Auflassungseintragung ersetzt. Dies schafft Rechtssicherheit.

Altlast

Bei Altlasten handelt es sich um Flächen auf einem Grundstück, bei welchen die Mindestqualität des Bodens nicht mehr gegeben ist. Das wäre z.B. der Fall wenn der Boden mit gesundheitsschädlichen Stoffen kontaminiert ist. Eine typische Altlast ist die Kontaminierung durch Öl z.B. bei Grundstücken auf welchen sich eine Tankstelle befand.

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BauGB

Das BauGB ist das Baugesetzbuch in Deutschland. Es legt Regeln für Bauleitplanung, Baugenehmigungen und andere Baubereiche fest. Hierbei sollte man folgende Paragrafen kennen um abschätzen zu können ob etwas genehmigt werden kann oder nicht. §30 BauGB / §34 BauGB / §35 BauGB

Baulast

Eine Baulast ist eine rechtliche Verpflichtung für Grundstückseigentümer, bestimmte bauliche oder nutzungsbezogene Vorgaben auf ihrem Grundstück einzuhalten. Sie wird im Grundbuch eingetragen und ist auch nach Eigentumswechseln bindend. Oft dient sie dem Schutz öffentlicher Interessen oder Nachbarrechte.

Bauträger

Ein Bauträger ist eine Firma oder Person, die Bauprojekte plant, finanziert und umsetzt, um Immobilien zu bauen und zu verkaufen. Sie kümmert sich um alle Aspekte des Bauprozesses und bietet oft schlüsselfertige Lösungen an. Sie handeln im eigenen Namen auf eigene Rechnung oder auf fremde Rechnung.

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan ist eine rechtliche Vorschrift einer Gemeinde, die festlegt, wie Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Er regelt Bauhöhen, Nutzungen, Grünflächen und Gestaltungsrichtlinien. Ein Bebauungsplan liegt nicht für jedes Grundstück vor, in der Regel wird auf einen Flächennutzungsplan zurückgegriffen.

Beleihungswert

Der Beleihungswert ist der geschätzte Marktwert einer Immobilie, der von einer Bank verwendet wird, um den Kreditbetrag für einen Hypothekenkredit festzulegen. Er berücksichtigt den Zustand der Immobilie, Standort und andere Faktoren.

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Courtage

Bei der Courtage handelt es sich um einen anderen Begriff für die Provision

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Darlehen

Eine finanzielle Vereinbarung, bei der Geld von einer Bank oder einem Kreditgeber geliehen wird, um beispielsweise den Kauf einer Immobilie zu finanzieren.

Denkmalschutz

Denkmalschutz bezieht sich auf Maßnahmen und Gesetze, die zur Erhaltung und Pflege von historisch oder architektonisch bedeutsamen Gebäuden. Der Denkmalschutz zielt darauf ab, diese Strukturen vor Verfall, Zerstörung oder unangemessenen Veränderungen zu schützen, um ihr kulturelles Erbe für zukünftige Generationen zu bewahren. Beachten Sie bei einem Kauf von denkmalgeschützen Immobilien was dafür zu beachten ist.

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Energieausweis

Der Energieausweis soll es ermöglichen die Energieeffizienz eines Gebäudes und anfallende Energiekosten abzulesen. Er enthält je nachdem auch Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz. Es wird unterschieden in Verbrauchs und Bedarfsausweise, letztere sind dabei aussagekräftiger.

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren ist eine Methode zur Bewertung von Immobilien, insbesondere von vermieteten oder gewerblich genutzten Objekten. Dabei wird der Wert einer Immobilie auf Grundlage der erwarteten zukünftigen Erträge aus Mieteinnahmen oder Pachteinnahmen ermittelt. Dementsprechend eignet es sich besonders für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte.

Erschließung

Unter Erschließung versteht man die Anbindung eines Grundstücks. Hierbei zählen unter anderem die Anbindung an das Straßennetz, Zuführung von Energie, Zu- und Abführung von Wasser etc.

Bei einer Erschließung dürfen maximal 90% der Kosten an die Eigentümer übergeben werden.

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Flur

Die Flur dient zur Zusammenfassung von verschiedenen Flurstücken. Sie untersteht der Gemarkung und unter ihr befinden sich die einzelnen Flurstücke. Die Flurkarte enthält Angaben zu den Grundstücken, deren Nummern sowie dessen Grenzen. Ebenso sind Gemarkungs und Gemeindegrenzen ersichtlich.

Flurstück

Das Flurstück ist die kleinste Einheit des Liegenschaftskatasters, sie ist durch eine Flurstücksnummer gekennzeichnet z.B. 41/6.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ist eine langfristige Planung für die Grundstücksnutzung in Städten und Gemeinden. Er zeigt an, wie Flächen für Wohnen, Gewerbe, Grünflächen usw. genutzt werden sollen und dient als Vorlage für spätere Bebauungspläne, sofern diese benötigt werden.

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Grundstück

Grundstück ist der zentrale juristische Begriff, welcher jedoch nicht einheitlich definiert ist. Das Grundstück kann im natürlichen Sinne als Teil der Erde definiert sein, im katastertechnischen Sinne als Flurstück oder im Rechtsinne mit Eintragung in einem Grundbuch. Üblicherweise definiert man mit dem Begriff jedoch einen abgegrenzten Teil der Erde.

Grundbuch

Zu jedem Grundstück gibt es ein Grundbuch, jeder mit einem berechtigten Interesse hat das Recht darauf in dieses anzufordern und einzusehen. Im Grundbuch findet man Angaben zum Grundstück, den Eigentümern, Lasten und Beschränkungen sowie zu Grundpfandrechten. Ein Grundbuch sollte vor jedem Erwerb geprüft werden. Baulasten werden in der Regel nicht in das Grundbuch aufgenommen.

Grundschuld

Bei der Grundschuld handelt es sich um ein abstraktes Sicherungsmittel. Während die Hypothek nach Tilgung des Darlehens gelöscht wird, bleibt die Grundschuld bestehen. Eine Löschung aus dem Grundbuch muss anschließend beantragt werden, sofern erwünscht. Die Grundschuld ist von Vorteil, da sie jederzeit als Sicherheit für ein neues Darlehen eingesetzt werden kann.

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer, die von Grundstückseigentümern aufgrund ihres Grundbesitzes gezahlt wird. Sie dient den Kommunen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Die Höhe der Grundsteuer basiert in Deutschland auf dem Einheitswert des Grundstücks und wird mithilfe eines Hebesatzes der jeweiligen Gemeinde berechnet.

Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf von Grundstücken oder Immobilien anfällt. Käufer zahlen sie an das jeweilige Bundesland. Die Höhe variiert je nach Bundesland und Kaufpreis. Sie finanziert öffentliche Ausgaben der Länder. Im Saarland beträgt sie derzeit 6,5%.

Gebäudeversicherung

Eine Gebäudeversicherung ist unverzichtbar für jeden Eigentümer, da sie umfassenden Schutz vor vielfältigen Schäden und den resultierenden Kosten bietet. Beim Verkauf wird die bestehende Versicherung automatisch auf den neuen Eigentümer übertragen. Innerhalb eines Monats nach Eigentumswechsel hat der neue Eigentümer jedoch die Möglichkeit, die Versicherung mit einem Sonderkündigungsrecht zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Es empfiehlt sich, die bestehende Versicherung von einem Experten überprüfen zu lassen. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihr Gebäude im Schadensfall optimal abgesichert ist.

Gefahrenübergang

Der Gefahrenübergang beschreibt den Zeitpunkt,ab welchem der Käufer für die Abnutzung, zufälligen Beeinträchtigungen, öffentliche Lasten und Abgaben zu tragen hat. Dieser Zeitpunkt ist in der Regel im Kaufvertrag festgehalten, in vielen Fällen handelt es sich dabei um das Übergabedatum nach Kaufpreiszahlung.

Gemarkung

Die Gemarkung ist eine topografische Zusammenfassung von Fluren. Mit der Gemarkung kann ein Gemeindegebiet dargestellt werden. Großstädte werden dabei üblichweise in verschieden Gemarkungen unterteilt, welche einen historischen Ursprung haben.

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Hypothek

Die Hypothek ist ein klassisches Darlehen für einen bestimmten Zweck. Sie wird im Grundbuch eingetragen und nach Tilgung der Darlehenssumme gelöscht.

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Immobilie

Umgangssprachlich versteht man unter Immobilie, eine funktional zusammenhängende Einheit von Grundstück, Gebäuden und baulichen Anlagen. Dabei stellt das Grundstück das Herz der Immobilie dar.

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Jahresnettokaltmiete

Die Jahresnettokaltmiete ist die Gesamtsumme der Mieteinnahmen, die ein Vermieter ohne Nebenkosten und Betriebskosten pro Jahr aus seiner Immobilie erhält. Dieser Begriff wird oft verwendet, um die Mieteinnahmen zu berechnen und zu analysieren.

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Kaufnebenkosten

Zu den Kaufnebenkosten zählen alle Kosten die im direkten Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb stehen. Dazu gehören unter anderem Notarkosten, Grunderwerbssteuer und die Maklerprovisionen. Die Kaufnebenkosten belaufen sich in der Regel auf 10-15% des Kaufpreises.

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Liegenschaftskarte

Die Liegenschaftskarte oder auch Flurkarte genannt, ist eine maßstäbliche Darstellung der einzelnen Liegenschaften. In ihr werden die jeweiligen Flurstücke abgebildet.

Landesbauordnung

Die Landesbauordnung ist ein rechtlicher Rahmen, der in jedem deutschen Bundesland festgelegt ist. Sie enthält Regeln und Vorschriften für Bauprojekte, darunter Baugenehmigungsverfahren, Bauqualität, Sicherheitsstandards und Nutzungsbestimmungen. Hierbei ist zu beachten, dass die LBO sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden kann und damit nicht allgemeingültig ist.

Lasten

Lasten können öffentlich-rechtlicher Natur entsprechen oder durch private Absprachen entstehen. Zu den typischen öffentlichen-rechtlichen Lasten einer gekauften Immobilie gehören etwa die Grundsteuer, Straßenbaubeträge oder Straßenreinigungskosten. Diese werden durch die jeweilige Kommune geregelt.

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Maklerauftrag

Der Maklerauftrag ist die Grundlage des Maklergeschäftes, ein Makler hat ohne einen ausgefüllten Auftrag kein Anrecht auf eine Provision. Der Maklervertrag bedarf lediglich der Textform. In ihm werden sämtliche Details zum Verkauf einer Immobilie festgehalten sowie oftmals die Rechten und Pflichten des Verkäufers und des Maklers.

Makleralleinauftrag

Der Makleralleinauftrag sichert dem Makler zu, sich als einziger Vermittler für das jeweilige Objekt aufstellen zu lassen. Mit diesem ist die Beschäftigung eines zweiten Maklers nicht mehr zulässig. Er hindert jedoch den Verkäufer nicht an einem eigenständigen Verkauf.

Mängel

Bei einer Immobilie spricht man über drei Arten von Mängel, den sogenannten offenen Mängel, den versteckten Mängel und den arglistig verschwiegenen Mängel. Zu offenen Mängel müssen keine Bemerkungen erfolgen, diese sind deutlich sichtbar z.B. offenliegende Risse im Mauerwerk. Über versteckte Mängel muss aufgeklärt werden, sofern diese bekannt sind. Ein typischer versteckter Mängel wäre z.b. ein nicht offensichtlicher Wasserschaden. Arglistig verschwiegene Mängel sind demnach bekannte versteckte Mängel auf welche bewusst nicht hingewiesen wurde.

Mängelhaftung

Grundsätzlich gilt das eine Sache, mängelfrei übergeben werden muss, doch gerade bei älteren Immobilien ist dies teilweise nicht möglich. Üblicherweise enthält der Kaufvertrag eine Klausel, die den Verkäufer von der Verantwortung für offensichtliche und unbekannte versteckte Mängel befreit. Dies wird umgangssprachlich als "gekauft wie gesehen" bezeichnet. Allerdings erstreckt sich dieser Ausschluss nicht auf absichtlich verschwiegene Mängel. Wenn der Käufer nachweisen kann, dass der Verkäufer von diesen Mängeln wusste, kann der Verkäufer für diese haftbar gemacht werden.

Mietvertrag

Ein Mietvertrag ist eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung zwischen einem Vermieter und einem Mieter. In diesem Vertrag werden die Bedingungen für die Nutzung einer Wohnung oder eines Hauses festgelegt, einschließlich Mietdauer, Mietpreis, Nebenkosten und eventueller Regeln für die Nutzung des Objekts.

Mieterhöhung

Eine Mieterhöhung ist eine Anpassung der Miete, die ein Vermieter von einem Mieter verlangt. Dies geschieht normalerweise gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und kann aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen, Inflation oder anderen Faktoren erfolgen, wie z.B. umfassende Sanierungen.

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Notarieller Kaufvertrag

Der Kauf einer Immobilie erfordert die Beteiligung eines Notariats. Der Verkauf basiert auf einem Kaufvertrag, der vom Notariat erstellt wird. Ein detaillierter Kaufvertrag ist ratsam, um mögliche Konflikte zu einem späteren Zeitpunkt zu vermeiden. In diesem Vertrag sollten alle wichtige Punkte festgelegt werden, wie der Zeitpunkt der Übergabe und z.B. die Voraussetzung, dass das Objekt frei von Gegenständen und Personen übergeben wird.

Nebenkosten

Nebenkosten sind die zusätzlichen Ausgaben neben der Grundmiete, die Mieter für die Nutzung einer Wohnung oder eines Hauses zahlen. Diese Kosten können Ausgaben für Wasser, Heizung, Strom, Müllentsorgung, Gebäudeversicherung, Grundsteuer und andere gemeinschaftliche Leistungen beinhalten.

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Öffentlicher Glaube

Beim öffentlichen Glauben handelt es sich um einen rechtlichen Schutz. Geschützt wird hierbei die Person welche auf den Inhalt eines Grundbuches oder Erbscheines vertraut. Sofern ein Widerspruch gegen die Richtigkeit im Grundbuch vorliegt oder die Unrichtigkeit bekannt ist entfällt der Schutz.

Open House

Das Open House ist ein besonderes Verfahren zur Vermarktung einer Immobilie. Bei dieser lädt der Makler, in Absprache mit dem Eigentümer, Interessenten zur freien Besichtigung ein. Hierbei dürfen die Interessenten erscheinen wie Sie möchten und sich in der Regel frei umsehen. Je nach Organisationsgrad werden dabei auch Getränke und Speisen angeboten.

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Provision

Die Provision ist das was dem Makler zum Abschluss eines Geschäftes zusteht. Die übliche Provisionshöhe beträgt im Saarland 3,57% inkl. MwSt, von Käufer als auch Verkäufer. Damit ein Makler die Provision in Rechnung stellen darf, muss dieser entweder einen Vermittlungsnachweis bringen oder einen Erfolgsnachweis. Der Vermittlungsnachweis wird oft automatisch durch die vom Makler angewandten Systeme erstellt.

Preisangabenverordnung

Die PAngV ist eien Verordnung die dem Schutz der Verbraucher dient. Im Grunde stellt sie sicher, dass ein Unternehmen gegenüber dem Verbraucher den Gesamtpreis offen legen muss. Aus diesem Grund geben seriöse Makler die ausgeschriebene Provision durchgehend inklusive Mehrwertsteuer an. Ebenso gilt sie unter anderem bei der Vermietung von Ferienwohnungen, in diesem Fall müssen z.B. anfallende Reinigungskosten mit einem exakten Betrag ausgewiesen sein.

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Kein Begriff vorhanden.

Leider fehlen noch Begrifflichkeiten welche mit Q beginnen.

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Renovierung

Renovierung ist die Verbesserung oder Auffrischung von Gebäuden oder Räumen durch Malerarbeiten, Reparaturen, Bodenbelagswechsel und ähnliche Maßnahmen.

Redevelopment

Redevelopment ist die umfassende Neugestaltung oder Umnutzung von bestehenden Gebäuden oder Flächen, um sie an veränderte Anforderungen oder Nutzungen anzupassen. Dies kann den Abriss und den Neubau von Gebäuden, die Umwandlung von Industriegebieten in Wohnviertel oder ähnliche umfassende Veränderungen umfassen.

Revitalisierung

Eine Revitalisierung bezieht sich auf die Wiederbelebung oder Erneuerung von etwas, das in einem Zustand des Verfalls oder der Vernachlässigung war. Dies kann auf verschiedene Bereiche angewendet werden, wie zum Beispiel auf Stadtviertel, Gebäude oder sogar natürliche Umgebungen.

Rendite

Als Rendite bezeichnet man den Ertrag welchen man aus einer vermieteten Immobilie erhält. Bei einer Renditeberechnung sollte man beachten das man sämtliche anfallenden Kostenfaktoren welche sich auf die Rendite auswirken mit einbezieht. Wie z.B. Instandhaltungsrücklagen oder Verwaltungskosten.

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Sanierung

Sanierung bedeutet umfassende Reparatur- und Renovierungsarbeiten an Gebäuden oder Einrichtungen durchzuführen, um den Zustand zu verbessern und moderne Standards zu erfüllen. Eine Sanierung ist deutlich aufwendiger als eine Renovierung.

Sondereigentum

Sondereigentum ist der exklusiv nutzbare Teil einer gemeinschaftlichen Immobilie, wie etwa eine Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft.

Standortfaktoren

In der Standortanalyse werden sogenannte harte und weiche Standortfaktoren erfasst. Zu den harten Standortfaktoren zählen unter anderem die Lage, Infrastruktur oder Bevölkerungsstruktur. Zu den weichen Standortfaktoren gehören z.B. das Image einer Wohngegend, Kultur oder die Mentalität der Einwohner.

Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren ist das klassische Einwertverfahren, bei diesem Verfahren wird der Wert aus der Bausubstanz und dem Bodenrichtwert ermittelt. Das Verfahren ist vor allem für Ein oder Zweifamilienhäuser geeignet, kann allerdings auch bei anderen Objektarten zur Anwendung kommen. Als Grundlage des Verfahrens dienen die Normalherstellungskosten.

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Teileigentum

Teileigentum betrifft einen Bereich einer Immobilie, der für gewerbliche oder gemeinnützige Zwecke genutzt wird, ähnlich wie Sondereigentum, aber in nicht-wohnlichen Immobilien.

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Übergabe

Bei der Übergabe wird die Immobilie an den neuen Besitzer übergeben. Hierbei findet in der Regel auch der Gefahrenübergang statt. Es empfiehlt sich für die Übergabe, ein Übergabeprotokoll anzufertigen mit welchem Zählerstände und Auffälligkeiten festgehalten werden können.

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Virtueller Rundgang

Der virtuelle Rundgang ermöglicht es Interessenten, eine Immobilie, vorab zu besichtigen. Er hilft insbesondere dabei die Entscheidung zu treffen, ob eine Immobilie vor Ort besichtigt werden soll.

Vergleichswertverfahren

Beim Vergleichswertverfahren wird eine Immobilie durch den Vergleich mit ähnlichen Objekten bewertet. Dabei spielen insbesondere Lage, Größe, Zustand und Ausstattung eine Rolle. Das Verfahren lässt sich z.b. besonders gut bei Eigentumswohnungen oder Reihenhäusern mit gleicher Bauweise durchführen.

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Wohnungseigentümergesellschaft

Eine Wohnungseigentümergesellschaft besteht aus den Eigentümern von Wohnungen in einem gemeinschaftlichen Gebäude. Sie kümmert sich um gemeinsame Belange wie Verwaltung, Instandhaltung und Finanzen. Sie entsteht meistens in Eigentumswohnungsanlagen- oder Komplexen.

Wohnfläche

Die Wohnfläche ist die Gesamtfläche innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses, die für Wohnzwecke genutzt werden kann. Zur Wohnfläche gehören normalerweise alle beheizten und bewohnbaren Räume, wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Badezimmer und auch Flure, sofern sie eine Mindestgröße haben. Nicht zur Wohnfläche zählen in der Regel Keller, Dachböden, Treppenhäuser oder Garagen, da diese oft nicht direkt als Wohnraum genutzt werden können. Die genaue Definition kann je nach lokalen Vorschriften variieren.

Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht ist das Recht einer Person, einen Vertrag innerhalb einer festgelegten Frist ohne Angabe von Gründen zu kündigen oder rückgängig zu machen. Dieses Recht wird oft bei Fernabsatzverträgen (z. B. Onlinekäufe) oder Haustürgeschäften gewährt, um Verbrauchern Zeit zu geben, ihre Entscheidung zu überdenken. Es entfällt jedoch bei Verträgen die in Geschäftsräumen abgeschlossen werden.

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Uns sind derzeit keine Begriffe mit X bekannt.

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Wir haben noch keine passende Begrifflichkeit mit Y gefunden.

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Zwangsversteigerung

Ein rechtlicher Prozess, bei dem eine Immobilie auf Anordnung eines Gerichts öffentlich versteigert wird, um ausstehende Schulden zu begleichen.